Der Kinderzuschlag – eine Entlastung für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen

von | 10. März 2023 | Eltern werden, Eltern sein

Energiekrise, steigenden Lebenshaltungskosten – das alles trifft Familien ganz besonders hart. Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern oder andere Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.

Höhe und Auszahlung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Er beträgt monatlich höchstens 250 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. In der Regel geht der Betrag an die Person, die auch das Kindergeld erhält.

Es ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. In diesem Fall können Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben. So kann der Kinderzuschlag (KiZ) zu einer finanziellen Entlastung des Familienbudgets beitragen. Die genaue Höhe des Auszahlungsbetrags richtet sich nach dem Einkommen und den Unterhaltskosten der Familie.

In der Regel erhält man den Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, muss der Kinderzuschlag neu beantragen werden.

 

 

Die Voraussetzungen

  • Das Kind lebt im gleichen Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Die Eltern/ Erziehungsberechtigten erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
  • Das Bruttoeinkommen der Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Die Familie hätte genug Geld für den Unterhalt, wenn Sie zusätzlich zum Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würde.

Gut zu wissen

Sobald der Kinderzuschlag bezogen wird hat man darüber hinaus Anspruch auf weitere Vorteile. So kann eine Befreiung von KiTa-Gebühren beantragt werden und es besteht auch Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT) – z.B. Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmittagessen, zu Ausflügen von KiTa oder Tagespflege oder für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.

Praktische Hilfen

Die Familienkasse bietet online sowohl den „KiZ-Lotsen“ (ein OnlineTool zur schnellen individuellen Anspruchsprüfung), als auch eine direkt online buchbare Videoberatung an, um den Zugang zum KiZ zu erleichtern. Seit Januar kann Kinderzuschlag online auch komplett papierlos mittels digitalen Personalausweises (eID) beantragt werden.

Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag und den KiZ-Lotsen gibt es unter:

www.familienkasse.de
www.kinderzuschlag.de

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