Schüler*innen-Jobs: Extra-Kohle und Extra-Erfahrung

von | 12. Juli 2024 | Eltern werden, Eltern sein, Freizeit!!!

Für viele Jugendliche ist ein Nebenjob eine begehrte Möglichkeit, den finanziellen Spielraum zu erweitern und das Taschengeld aufzubessern. Aber nicht nur das Konto wird dadurch reicher, auch der erste Erfahrungsschatz in Sachen Arbeitswelt wächst!

Wenn Jugendliche den Wunsch äußeren, jobben zu wollen, löst das bei Eltern mitunter zwiespältige Gefühle aus. Einerseits freut man sich natürlich, dass der Nachwuchs bereit ist, für ein bisschen Extrageld zu arbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Anderseits ist da vielleicht die Sorge, dass die Schule unter der zusätzlichen Verpflichtung leiden könnte. Da ist es gut zu wissen, dass der Gesetzgeber diesbezüglich einen konkreten Rahmen vorgibt. Ab wann und unter welchen Bedingungen Minderjährige arbeiten dürfen, welche Arbeiten untersagt sind und welche Richtlinien die Arbeitgeber beachten müssen, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Zusätzlich ist in der Kinderarbeitsschutzverordnung festgeschrieben, was für Arbeiten ab welchem Alter wie lange erlaubt sind. Bitte beachten: Das Gesetz betrachtet alle, die zwar vom Alter her schon als Jugendliche gelten, aber noch zur Schule gehen, als „Kinder“.

 

Unter 13 Jahren ist Arbeiten vom Gesetz her tabu. Ab dem 13. Geburtstag können die Kids erste kleine Jobs annehmen, zum Beispiel Zeitungen oder Werbeprospekte austragen, Hunde ausführen, Rasenmähen in Nachbars Garten. Damit weder Gesundheit noch Schule leiden, ist die maximale Arbeitszeit auf zwei Stunden pro Tag begrenzt. Und das nicht vor Schulbeginn und auch nicht nach 18 Uhr.

 

 

 

Zwischen 15 bis 18 Jahren kommt es darauf an, ob der Nachwuchs noch zur Schule geht, denn dann greift nach wie vor, wie oben beschrieben, die Kinderarbeitsschutzverordnung. Ausnahme: in den Ferien ist es Jugendlichen zwischen 15 und 18 erlaubt, an maximal fünf Werktagen in der Woche bis zu acht Stunden pro Tag zwischen 6 und 20 Uhr zu arbeiten. Zeitliche Ausnahmen gibt es für ab 16-Jährige zum Beispiel in der Gastronomie (bis 22 Uhr). In manchen Branchen dürfen Jugendliche auch samstags arbeiten, etwa in Supermärkten, beim Verkauf in einer Bäckerei oder am Freibadkiosk. Diese Art von Ferienjobs ist auf insgesamt vier Wochen im Jahr beschränkt.

 

 

Wo gibt es Jobs?

Zeitungen austragen und Babysitten sind die Klassiker (übrigens: Hier https://familienblog.nuernberg.de/fit-in-sachen-babysitting/ hatten wir ausführlich in Sachen Babysitterausbildung berichtet), aber welche Arten von Jobs für Schüler*innen gibt es noch? Wir haben ein paar weitere mögliche Arbeitsfelder zusammengesammelt:
Nachhilfeunterricht, Tierbetreuung während der Urlaubszeit, Erntehelfer*in, Hilfe bei Inventuren, Küchenhilfe in Kantinen und Restaurants, Auffüllen von Regalen im Supermarkt, Lieferdienste (ab 16 mit Rad oder Roller), Stadtführer*in, Promotion Jobs, Hilfe bei Messen/Events, Online-Umfragen, Botengänge, Einkaufshilfe für Nachbarn…

 

 

Offene Stellen finden sich in Online-Jobbörsen, häufig wird man aber auch an „Suche-Biete“ -Brettern im Supermarkt um die Ecke fündig. Ein prima Ort, um auch kostenlos Werbung in eigener Sache und potentielle Kunden/Auftraggeber*innen auf sich aufmerksam zu machen.

Ein Wort noch zum Verdienst: die meisten interessiert natürlich vor allem: Wie viel Kohle ist drin? Mit welcher Entlohnung kann ich rechnen? Was man wissen muss: Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt noch kein Mindestlohn, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass diese noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Also ist es Verhandlungssache, wie viel Euros pro Stunde man für seine Arbeit bekommt. Am besten, man hört sich vorab im Freundes- und Bekanntenkreis um, ob jemand bereits Erfahrung in Sachen Babysitting, Nachhilfe, etc. hat. So bekommt man schnell ein Gefühl dafür, welcher Stundenlohn angemessen ist.
Alle Details zum Jugendarbeitsschutzgesetz findet man hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/

 

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bildnachweis: Copyright: Adobe, Dan Race, Copyright: Adobe Stock, Africa Studio, Copyright: Adobe, SevenThreeSky, Copyright: Adobe , Asad