Hürden bei der Ausweisbeschaffung – Bürgerämter bieten Hilfe in besonderen Lebenslagen
Immer wieder erreichen den Nürnberger Stadtseniorenrat (StSR) Anrufe von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern oder deren Angehörigen, die Probleme haben bei der Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses. In den meisten Fällen geht es darum, dass sie nicht in der Lage sind einen Termin online zu buchen. Aber auch pflegende Angehörige wissen oftmals nicht was sie tun können, wenn der Personalausweis der Person, die sie pflegen abgelaufen ist. Daher hat der StSR recherchiert und uns die Ergebnisse zur Verfügung gestellt:
Terminbuchung für Menschen ohne Zugang zum Internet
Hier hilft das Service Center der Stadt Nürnberg (231-0) den Personen, die damit nicht klarkommen oder über keinen Internetzugang verfügen, einen Termin zu buchen.
Ab Anfang Juni 2022 gibt es ein zusätzliches „Pop-Up“-Bürgeramt in der Südstadt. Hier werden weitere, zu buchende, Termine angeboten, sodass zukünftig schneller ein Termin zu erhalten ist.
Für körperlich eingeschränkte Personen
Für nicht so stark beeinträchtige Menschen bietet das Bürgeramt Mitte an, dass eine Person mit dem Taxi oder von Verwandten/Bekannten zum Bürgeramt Mitte vorgefahren wird und dann vor dem Amt die Beantragung eines Ausweisdokumentes stattfinden kann. Dies gilt aber nur vor den Räumlichkeiten des Bürgeramtes Mitte.
Leider gibt es aber auch immer wieder den Fall, dass jemand keine Möglichkeit hat persönlich auf einem der Bürgerämter zu erscheinen um dann auch die inzwischen vorgeschriebenen Fingerabdrücke scannen zu lassen. Meist handelt es sich hierbei um Personen, die sich dauerhaft oder auch nur vorübergehend in einer Pflegesituation befinden.
Das Bürgeramt Mitte verfügt über einen Außendienst, um eben genau solche Fälle abdecken zu können. Leider konnte dieser Außendienst aufgrund der Corona-Pandemie in den letzten Monaten seiner Tätigkeit nicht nachkommen und alle bis dahin eingegangenen Anträge auf einen Besuch des Außendienstes haben sich nun angestaut. Aktuell werden diese angestauten Fälle nach und nach abgearbeitet. Erst nach der Abarbeitung dieser „Altfälle“ werden neue Aufträge bearbeitet. Den Antrag hierzu können Sie aber bereits jetzt schriftlich an das Bürgeramt – Abteilung Passwesen – richten. Danach wird sich eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter mit allen nötigen Informationen bei der Person melden, die den Auftrag erteilt hat.
Ausweispflichtbefreiung
Wer nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann, u.a. auch hochaltrige Personen, kann von der Ausweispflicht befreit werden. Sie erhalten eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.
Aber Achtung: Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden!
Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Wer kann von der Ausweispflicht befreit werden?
- Personen, für die ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist oder die handlungs- bzw. einwilligungsunfähig sind und von jemanden mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden.
- Personen, die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind.
- Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, können von der Ausweispflicht befreit werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Antragsformular oder formloses Schreiben mit Begründung.
- Alle abgelaufenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll.
- Ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung (nicht notwendig wenn die Person dauerhaft im Pflegeheim wohnhaft ist).
- Bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen.
- Bei Betreuungen: Betreuerausweis sowie Personalausweis oder Reisepass des Betreuers oder der Betreuerin.
- Bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass des bzw. der Bevollmächtigten.
- Wenn Sie den Antrag per Post schicken: Personalausweis des Betreuers oder Bevollmächtigten in Kopie beilegen.
Link zum Bürgeramt / Ausweisdokumente:
Ausweisdokumente – Bürgeramt Mitte (nuernberg.de)
Termine online reservieren
Das Bürgeramt bietet digital die Möglichkeit Termine online zu reservieren. Angefangen von Ausweis-, Pass- und Meldeangelegenheiten, Führerscheine, KFZ-Zulassung und mehr: Terminvereinbarung Stadt Nürnberg (termine-reservieren.de)
Bildnachweis: Dada Lin adobe stock, Ralf Schedlbauer/Stadt Nuernberg
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