Kinderzuschlag – nie gehört? Vielleicht haben ja auch Sie Anspruch darauf…

von | 24. Januar 2020 | Sagen Sie mal…

Der Kinderzuschlag (abgekürzt KiZ) wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wie ein Zuschlag zum Kindergeld für Familien mit kleinem Einkommen. Das kann verhindern, dass eine Familie SGB II – Leistungen beziehen muss.

Haben Sie schon überprüft, ob Sie den Kinderzuschlag eventuell beantragen können? Andreas Muggenthaler und Heike Ruopp von der Familienkasse Bayern Nord raten dazu, das zu tun!

„Wie schnell verändert sich eine Lebenssituation, zum Beispiel durch Scheidung oder Veränderungen im Einkommen, und damit auch das Anrecht auf den Kinderzuschlag“, gibt Heike Ruopp zu bedenken. „Gerade Alleinerziehende gehören zu den Gewinnern der aktuellen gesetzlichen Veränderungen!“

Mit dem Starke-Familien-Gesetz hat die Bundesregierung schon im Juli 2019 einige Neuerungen auf den Weg gebracht:
  • Der Höchstbetrag wurde auf 185 Euro pro Kind und Monat angehoben,
  • die Antragstellung ist einfacher geworden und der KiZ wird jeweils für sechs Monate bewilligt.
  • Das Kindeseinkommen, zum Beispiel Unterhalt und Unterhaltvorschuss, werden nur noch mit 45 Prozent angerechnet.

Seit Januar 2020 haben mehr Familien Anspruch auf den KiZ. Es wird nun auch noch das Einkommen der Eltern zu einem geringeren Teil angerechnet, nämlich 45 Prozent des Einkommens, das den elterlichen Gesamtbedarf übersteigt. Die obere Einkommensgrenze wird außerdem aufgehoben.
„Früher war, wenn sich das Einkommen der KiZ-Empfänger erhöhte, oft eine Rückzahlung an die Familienkasse fällig“, erklärt Heike Ruopp. „Heute können Eltern darauf vertrauen, dass sie behalten dürfen, was Ihnen einmal ausgezahlt wurde“.

Andreas Muggenthaler weist darauf hin, dass der Kinderzuschlag nun nicht mehr schlagartig wegfällt, wenn der Bedarf der Familie gedeckt ist:

„Diese harte Abbruchkante wurde abgeschafft.“ Wer den KiZ bezieht, hat zum Beispiel auch Anspruch auf „Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehören zum Beispiel Zuschüsse für die Mittagsverpflegung oder eine Klassenreise ebenso wie Unterstützung bei der Lernförderung oder sozialen und kulturellen Aktivitäten.

„Es geht im Kern darum, Kinderarmut zu vermeiden“, sagt Andreas Muggenthaler. „Deswegen setzt die Familienkasse alles daran, um Eltern zu erreichen, die eventuell anspruchsberechtigt sind. Wir möchten die Hemmschwelle reduzieren, den KiZ zu beantragen. Deswegen sind unsere Informationen dazu bürgerfreundlich formuliert und wir haben mehr Personal im sogenannten Backoffice, um alle Anträge zügig bearbeiten zu können“.

„Wir können wirklich auf verschiedenen Ebenen gut beraten“,

betonen Andreas Muggenthaler und seine Kollegin. Sie weisen vor allem auf den „KiZ-Lotsen“ hin, der im Internet gut verständlich durch die Antragstellung lotst: „Seit Neuestem kann der Antrag auf Kinderzuschlag auch online gestellt werden!“

Wer bei der Beantragung Fragen hat, kann sich auch von Zuhause aus, oder in den Räumen der Familienkasse per Videochat beraten lassen. Heike Ruopp zeigt, wie das in der Familienkasse in der Solgerstraße 1 funktioniert: In einem gesonderten Raum kann man in aller Ruhe über die Webcam mit einem Berater sprechen und mit ihm die Akten und alle offenen Fragen einsehen.

Über diesen Link geht es zur Online-beantragung des Kinderzuschlages und zu allen wichtigen Informationen dazu:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

Hier findet man die Videos des „KiZ-Lotsen“:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse
Die Besucheradresse der Familienkasse Bayern Nord lautet:
Solgerstraße 1
90429 Nürnberg

Kontaktnummer:
Telefon 0800 4 5555 30
(Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag)

Die Familienkasse hat Familienleistungen in folgender Übersicht kurz zusammengefasst:
https://www.nuernberg.de/imperia/md/buendnis_fuer_familie/dokumente/familienleistungen.pdf

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/der-neue-kinderzuschlag/142574

2 Kommentare

  1. Danke für diese Informationen. Es ist wirklich wichtig, dass einkommensschwache Familien einen Zuschuss erhalten und den Kindern eine schöne Kindheit ermöglichen können. Hoffen wir, dass die Familien, denen der Kinderzuschlag zusteht, diesen auch beantragen!

    Antworten
    • Ja, das hoffen wir auch!

      Antworten

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Bildnachweis: Doris Reinecke