Bürgergeld – Was ist das eigentlich? Alles rund um das neue Bürgergeld

von | 27. Januar 2023 | Miteinander leben, streiten, wachsen

Das Bürgergeld hat am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld abgelöst. Die neuen Regelungen treten in zwei Stufen, zum 1. Januar 2023 und zum 1. Juli 2023, in Kraft. Es gibt viele Neuerungen, die nicht immer einfach zu verstehen sind. Kristin Gannott vom Jobcenter Nürnberg Stadt hat die wichtigsten Änderungen für uns zusammengefasst.

Im ersten Schritt wurden die Regelsätze erhöht, auf Grund der steigenden Lebenshaltungskosten und dem gestiegenen Energiekosten. Die Erhöhung erfolgt automatisch. Die weiteren Kernelemente werden zum 1. Juli eingeführt und zielen vor allem auf bessere Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten ab.

Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II erhalten:

  • Sie müssen keinen neuen Antrag stellen. Endet Ihr laufender Bewilligungsabschnitt, müssen Sie – wie bereits in der Vergangenheit – einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
  • Sie behalten Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner beim Jobcenter.
  • Ihre Maßnahmen, wie zum Beispiel Weiterbildungen, laufen wie gewohnt weiter.

Wenn Sie Bürgergeld neu beantragen:

  • Mit Einführung des Bürgergeldes werden die Kosten für die Unterkunft im ersten Jahr vollständig übernommen (Karenzzeit). Heizkosten werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.
  • Mit dem Bürgergeld wird eine Karenzzeit für Vermögen für die ersten 12 Monate eingeführt. Das bedeutet: Ihr Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Das ist der Fall, wenn die Summe 40.000 Euro für die Antragstellerin oder den Antragsteller übersteigt. Der Betrag erhöht sich um 15.000 Euro für jede weitere Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) bleibt bei der Ermittlung des erheblichen Vermögens unberücksichtigt.
  • Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahren erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich.

Ab 1. Juli 2023 gilt Folgendes:

  • Freigrenzen für Einkommen werden erhöht. Wer zum Beispiel zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann künftig mehr von seinem Einkommen behalten: Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben.
  • Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten.

Die wichtigsten Infos finden Sie kompakt in unserem Bürgergeld-Flyer: Bürgergeld_Flyer.pdf;jsessionid=B30263E455745454F85F0F1884F77551 (jobcenter-ge.de)
Ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Änderungen finden Sie hier: Infos zum Bürgergeld ab dem 01.01.2023 | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bürgergeld-Gesetz: BMAS – Fragen und Antworten zum Bürgergeld

 

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