Anspruch auf Wohngeld? Öfter als gedacht!

von | 8. Juli 2022 | Miteinander leben, streiten, wachsen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Ausgaben für die Miete oder das selbstgenutzte Wohneigentum. Und es besteht viel häufiger ein Anspruch auf diese Leistung als gedacht.

Oder hätten Sie gewusst, dass eine Paarfamilie mit zwei Kindern bis zu einem Bruttoeinkommen von 3.437 Euro Wohngeld bekommt? Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind unter 18 Jahren liegt die Grenze bei 2.332 Euro brutto. Kindergeld und Kinderzuschlag zählen in der Regel nicht zum Bruttoeinkommen des Haushalts.

Die Höhe des Wohngelds ist nicht nur abhängig vom Einkommen und der Zahl der Personen im Haushalt, sondern auch von der Höhe der Miete. Hier zwei Beispiele:

Paar mit zwei Kindern
Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld) 2.700 Euro
Miete inklusive Betriebskosten ohne Heizung 884 Euro
Wohngeldanspruch ca. 289 Euro

Alleinerziehender Elternteil mit einem Kind unter 18 Jahren
Bruttoeinkommen inklusive Unterhalt und Kindergeld 2.029 Euro
Miete inklusive Betriebskosten ohne Heizung 636 Euro
Wohngeldanspruch ca. 178 Euro

Ein Antrag auf Wohngeld lohnt sich auch dann, wenn das Wohngeld nur wenige Euro beträgt. Denn wer Wohngeld bekommt, hat auch Anspruch auf den Nürnberg-Pass.

Mit dem Nürnberg-Pass gibt es viele spannende Angebote in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport zu ermäßigten Preisen und außerdem die Fahrkarte Solo 31 für 15 Euro im Monat. Die lohnt sich natürlich erst wieder im September, wenn das 9-Euro-Ticket ausläuft.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis maximal 25 Jahre haben außerdem Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Auch das hat viele Vorteile. So gibt es u.a. einen Zuschuss für persönlichen Schulbedarf in Höhe von aktuell 156 Euro im Jahr, die Kosten für (mehrtägige) Ausflüge mit der Schule oder der Kita werden übernommen und mit Gutscheinen von 15 Euro im Monat können Angebote in den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung und Sport genutzt werden.

Da lohnt es sich doch mal zu prüfen, ob nicht ein Anspruch auf Wohngeld besteht, oder?

Übrigens: Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung wie z.B. Hartz IV erhalten, brauchen Sie keinen gesonderten Wohngeldantrag stellen. Die Kosten für die Unterkunft werden mit der Leistung schon berücksichtigt.

Zuständig für das Wohngeld ist das Sozialamt. Hier finden weitere Informationen und die Kontaktdaten: Wohngeld – Sozialamt Nürnberg (nuernberg.de)

Weitere Informationen zum Nürnberg-Pass und zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier:
Nürnberg-Pass – Sozialamt Nürnberg (nuernberg.de)
Leistungen für Bildung & Teilhabe – Sozialamt Nürnberg (nuernberg.de)

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