Elterliche Auszeit: Kraft tanken bei einer Kur
Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, stellt viele Eltern vor große Herausforderungen. Besonders Alleinerziehende sind oft von der Doppelbelastung überfordert, die Job, Kindererziehung, Haushalt und Alltagsorganisation umfasst. Eine Mutter-Kind-Kur kann hier eine dringend benötigte Auszeit bieten, um neue Kraft zu schöpfen und gesundheitliche Probleme anzugehen.
Es kursiert das Gerücht, dass Alleinerziehende alle zwei Jahre zur Kur fahren dürfen, während andere Eltern vier Jahre warten müssen. „Die gesetzliche Wartefrist beträgt vier Jahre. Zwei Jahre gelten nur in Ausnahmefällen“, erklärt Melanie Lehnert von der Kurberatung der Caritas Nürnberg-Süd. „Solche Ausnahmefälle sind besondere Krisen, Trauerfälle oder schwere Erkrankungen in der Familie.“ Mutter-Kind-Kuren sind nämlich von den Krankenkassen finanzierte Maßnahmen, die speziell für erschöpfte oder kranke Eltern und deren Kinder vorgesehen sind.
Eine Mutter-Kind-Kur dauert in der Regel drei Wochen, mit der Option auf Verlängerung bei medizinischer Notwendigkeit. Während der Kur fallen Haushaltsaufgaben wie Putzen, Einkaufen und Kochen weg, und die Eltern erhalten individuelle Behandlungen. Kinder sind entweder Begleit- oder Therapiekinder und werden bei Bedarf ebenfalls behandelt, beispielsweise bei Asthma. Zudem wird eine Art Schulunterricht angeboten, in dem die Kinder von zuhause mitgebrachte Aufgaben bearbeiten können, um den Anschluss nicht zu verlieren.
Eine besondere Herausforderung, vor allem für Alleinerziehende: Kinder dürfen ihre Eltern nur bis zum 12. Lebensjahr (in Ausnahmefällen bis zum 14. Lebensjahr) begleiten. Doch einen so jungen Jugendlichen wochenlang alleine zuhause zu lassen, das geht natürlich nicht. „Wenn es da keine andere Möglichkeit im familiären Umfeld gibt, dann kann man Familienpflege beantragen. Das heißt, es kommt jemand und kocht und kümmert sich um den Haushalt.“ Wer jetzt niemanden hat, müsste trotzdem nachts das Kind alleine lassen. „Die einzige Möglichkeit, die es hier noch gibt, greift aber auch nur, wenn das jugendliche Kind selbst eine Diagnose hat. Dann ist es möglich, bis zum 17. Lebensjahr eine Kinder-Reha bei der Rentenversicherung zu beantragen. Ein Elternteil und Geschwisterkinder könnten dann als Begleitpersonen mitfahren. Damit verschiebt sich zwar der Fokus, aber auch das kann im System Familie zu Entspannung führen.“
Um eine Kur zu beantragen, muss man sich erst einmal durch einen Papierdschungel kämpfen. Es empfiehlt sich daher, eine Beratungsstelle aufzusuchen, wie die der Caritas, der AWO oder des evangelischen FrauenWerks in Stein. Dort erhält man Unterstützung beim Ausfüllen der notwendigen Unterlagen sowie eine Beratung. Der nächste Schritt ist der Gang zum Haus- und gegebenenfalls Kinderarzt, um die medizinische Notwendigkeit darzulegen. Die Unterlagen werden dann bei der Krankenkasse eingereicht und geprüft. Leider sind die Wartezeiten derzeit lang und die Auswahl an Kliniken ist eher begrenzt. Die „freie Klinikwahl“ hängt also stark von der Krankenkasse ab.
Berufstätige Eltern müssen für die Dauer der Kur keinen Urlaub nehmen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung und Entgeltfortzahlung. Sollte die Krankenkasse den Antrag ablehnen – was in rund 15 Prozent der Fälle vorkommt – kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Neben Mutter-Kind-Kuren gibt es übrigens auch Vater-Kind-Kuren und Kuren ohne Kinder. Voraussetzung für eine solche Mütterkur/Väterkur ist, dass man noch in der Erziehungsverantwortung steht, also ein Kind unter 18 oder ein behindertes Kind hat. Eine Kur kann Eltern helfen, ihre Gesundheit wiederherzustellen und neue Kraft zu schöpfen. Der Weg dorthin mag bürokratisch sein, doch die Unterstützung, die man erhält, ist die Mühe wert.
Bildnachweis: Copyright: Adobe, zhukovvvlad, Copyright: Adobe, Kristin Gründler, Copyright: Adobe, DOC RABE Media, Copyright: Adobe, Erik
0 Kommentare