Der Behindertenrat Nürnberg (BRN) – ein Gremium zur Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung – stellt sich vor
Der Behindertenrat Nürnberg (BRN) ist unabhängiger Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung und ist diesem Personenkreis gleichermaßen verpflichtet. Darüber hinaus übernimmt er die Beratung des Stadtrats und der Stadtverwaltung in verschiedensten Fragestellung das Leben von Menschen mit Behinderung betreffend.
Das Gremium hat das Ziel, für die Umsetzung der UN-BRK, welche bereits im März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, zu sorgen. Dadurch wird die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen deutlich verbessert. Dazu gehört insbesondere die kritische Begleitung der Gesetzgebung (hier: Bundesteilhabegesetz)
Historie des Gremiums
Vorläufer des BRN war die Integrationsrunde. Es gab bereits in den Jahren 2008/2009 Vorbereitungen zur Installation dieses Gremiums. Die dafür notwendigen Regelungen in Form einer Satzung bzw. einer Geschäftsordnung wurden von der Stadt Nürnberg und von den Gründungsmitgliedern des Rates erarbeitet.
Die Urwahl fand im Oktober 2010, die Konstituierung im November 2010 statt. Neuwahlen gibt es alle fünf Jahre. Derzeit befindet sich der Behindertenrat in seiner dritten Amtszeit, die aufgrund der Corona-Pandemie im November 2021 begann und bis Oktober 2026 läuft.
Zusammensetzung des Gremiums
Der Behindertenrat wird von allen Menschen mit Behinderung in Nürnberg (ab GdB 50 oder GdB 30 bei Gleichstellung) gewählt. Hinzu kommen die Delegierten, welche von Institutionen, Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen entsandt werden.
Aus den Kandidatinnen und Kandidaten werden insgesamt 40 Mitglieder gewählt. Bis zu 26 Menschen im Rat sind Personen mit anerkannter Behinderung (mehr sind über das Delegationsmodell möglich). Bis zu 14 Vertreter aus Organisationen füllen das Gremium entsprechend auf. Die Wahl eines fünfköpfigen Vorstands erfolgt aus den 40 Ratsmitgliedern heraus. Dieser besteht aus
• Einem/einer Vorsitzenden
• Einem/einer gleichberechtigten StellvertreterIn
• Drei BeisitzerInnen
Was bedeutet dies konkret für das Leben von Kindern und deren Familien?
Die Aufgaben des Behindertenrates sind vielschichtig. Die Erfahrungen aus nun mehr über elf Jahren intensiver Arbeit zeigen, dass für ein gutes Gelingen das Zusammenspiel verschiedener Akteure notwendig ist.
Besonders anschaulich wird dies im Bereich der Bildung. Der barrierefreie Zugang zu Kindereinrichtungen und Schulen, sowohl in baulicher, wie auch konzeptioneller Hinsicht, ist dem Behindertenrat sehr wichtig.
Jede Einrichtung sollte/muss in Zukunft so ausgestattet sein, dass Kinder mit Behinderung dieselbe Bildungseinrichtung besuchen können, wie die übrigen Kinder des „Sprengels“. Dies entspricht dem Wahlrecht, welches in der UN-BRK große Wichtigkeit genießt. Zu einer barrierefreien Ausgestaltung von Bildungseinrichtungen gehören neben elektrischen Türen oder rollstuhlgerechten Toiletten, auch Blindenleitsysteme, Snoozle Räume uvm.
Für die konzeptionelle Ausgestaltung ist im Wesentlichen das Land Bayern zuständig. Daher müssen in dieser Frage übergeordnete Gremien in die Zusammenarbeit gebracht werden.
Auch die Frage der Mobilität beschäftigt den Behindertenrat. Wie können Kinder mit unterschiedlichen Einschränkungen von Zuhause in die Schule oder die Kindereinrichtung und wieder zurückgefahren werden. Wo liegt hierfür die sachliche Zuständigkeit und wer übernimmt die Kosten?
Wo und wie erhalte ich für mein Kind einen Schulbegleiter? Auch dieser Sachverhalt beschäftigt betroffene Familien sehr und erfordert mitunter viel Geduld.
Gibt es Entlastungsmöglichkeiten für Familien? Wer bietet familienentlastenden oder familienunterstützenden Dienst an?
Für die o. g. Fragen sind neben dem Behindertenrat Nürnberg auch die Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen (kurz EUTB) oder die Verbände und Vereine in der Behindertenarbeit die richtigen Ansprechpartner.
Hier der Link zum BRN: https://www.nuernberg.de/internet/behindertenrat/
Mehr zum Thema Inklusion: Erster Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nürnberg
Die Inklusion von Menschen mit Behinderung in Nürnberg ist der Stadt Nürnberg ein wichtiges Anliegen. Deswegen wurden in einem breiten Beteiligungsprozess Menschen in Nürnberg um Vorschläge für Maßnahmen gebeten. Zusammen mit bereits bestehenden und geplanten Angeboten der Stadtverwaltung Nürnberg wurde ein Katalog mit über 200 Maßnahmen entwickelt. Diese sind im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu finden. Aktionsplan UN-BRK (nuernberg.de)
Bildnachweis: Marcelo-adobe.stock, BHR Nürnberg, BRN
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