Alkohol in der Schwangerschaft?

von | 17. Juni 2019 | Eltern werden, Eltern sein

„Wenn Clara eine Banane isst, braucht sie dafür eine Stunde. Ihren Nachnamen kann sie sich nicht merken.“

So beginnt die Geschichte der 5-jährigen Clara auf der Homepage der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).
Clara leidet an FAS, dem Fetalen Alkohol Syndrom.
Clara kam vier Wochen zu früh zur Welt, mit einer halbseitigen Lähmung, einer Muskelschwäche, einem Herzfehler und weiteren Organschäden. Dazu musste sie gleich nach ihrer Geburt einen Alkoholentzug durchstehen. Ihre Mutter hatte während der Schwangerschaft Alkohol konsumiert.

Clara hat es nicht leicht. Manche Dinge, die sie gut beherrscht hat, sind plötzlich, ohne Grund, am nächsten Tag ein unüberwindliches Problem. Ihre Konzentration ist eingeschränkt und sie hat grob- und feinmotorische Probleme. Wenn ihr alles zu viel wird, wird sie lethargisch, kann keinen klaren Satz mehr sprechen und ihre Mimik erstarrt. Sie zieht sich von allen Kontakten zurück.

Etwa 10 000 Kinder jährlich sind in Deutschland von FAS betroffen.

Hin und wieder ein Gläschen Wein zum Essen, ein Bierchen zum Einschlafen oder ein Glas Sekt, wenn der Blutdruck zu niedrig ist, das kann doch nicht schaden?
DOCH!

Selbst geringe Mengen Alkohol können schädigend auf das Ungeborene wirken, denn dieses baut den Alkohol wesentlich langsamer ab, als der mütterliche Organismus und die giftige Wirkung hält somit länger an.
Alkohol kann zu JEDEM Zeitpunkt in der Schwangerschaft Schäden anrichten. In den ersten 14 Tagen nach der Befruchtung gilt allerdings das „Alles-oder-Nichts“ Prinzip, d.h. der Körper würde die befruchtete Eizelle abstoßen, falls hier schon Schäden entstanden wären.
Danach drohen Schäden an Organen, Fehlbildungen an Gesicht, Extremitäten und Organen, massive Verhaltensstörungen, Störungen der Aufmerksamkeit und der Impulskontrolle sowie zentralnervöse Störungen. Die Störungen sind irreversibel.

Sagen Sie NEIN zu Alkohol in der Schwangerschaft!
Es ist nicht unhöflich, ein angebotenes alkoholisches Getränk abzulehnen.
Lassen Sie sich nicht durch andere unter Druck setzen.
Trinken Sie nicht einfach mit, weil Sie glauben, Sie müssten Ihren Verzicht erklären. Ein „Nein, danke“ reicht völlig aus
Machen Sie anderen gleich deutlich, dass Sie keinen Alkohol trinken werden und bleiben Sie dabei.

Scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu suchen, falls Ihnen der Verzicht auf Alkohol schwer fällt. Reden Sie offen mit Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt darüber.
Unter der Telefonnummer 231-33 33 erhalten Sie an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr Beratung und Informationen zu Suchtberatungsstellen in Nürnberg.

Susanne Caruso
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt
Koordinierende Kinderschutzstelle/Frühe Hilfen

Quellen:
http://www.bzga.de

http://www.kenn-dein-limit.de

https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/fruehehilfen.html

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